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Haftpflichtversicherung Wenn Sie bisher bei Ihren Eltern haftpflichtversichert waren, müssen Sie jetzt spätestens für sich und Ihren Partner eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Die Gefahr, durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn andere Menschen zu verletzen oder fremde Sachen zu beschädigen, besteht ständig. Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn nach BGB in voller Höhe ersetzen. Die Schadensersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt. Deshalb stellt es ein erhebliches Risiko dar, was Sie ein Leben lang begleitet und Sie ruinieren kann. Sie haften mit Ihrem gegenwärtigen und auch zukünftigen Vermögen. Dieses Risiko können Sie mit einer Privathaftpflichtversicherung weitgehend ausschalten. Bringen beide Ehepartner eine eigene Versicherung mit, kann die zeitlich zuletzt abgeschlossene Versicherung aufgehoben werden.
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