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Das Ehepaar kann sich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, entweder den Geburtsnamen des Mannes oder den der Frau. Es besteht aber grundsätzlich keine Pflicht einen gemeinsamen Namen anzunehmen. So kann jeder Partner seinen Familiennamen beibehalten. Zukünftige Eltern müssen bestimmen, ob ein Kind den Namen des Vaters oder den der Mutter bekommt.
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