Sie sind hier: Startseite Ratgeber Formalitäten
Formalitäten der standesamtlichen Trauung


Formalitäten der standesamtlichen Trauung

trauung

 

 

 Anmeldung der Eheschließung

 Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung bei dem Standesbeamten
 anzumelden.
 Die Anmeldung der Eheschließung ermöglicht die Prüfung auf rechtliche
 Ehehindernisse. 
 Versteht ein Verlobter die deutsche Sprache nicht, sollte zur Anmeldung der
 Eheschließung ein Dolmetscher mitgebracht werden. Ist einer oder sind beide der Verlobten verhindert, so können sie sich zunächst für die Anmeldung mittels einer formgebundenen Vollmacht (Beitrittserklärung) durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Sind beide Verlobten aus wichtigen Gründen am Erscheinen vor dem Standesbeamten verhindert, so können sie die Eheschließung auch schriftlich anmelden.

 Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Standesbeamten an die Verlobten, dass die
 Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, kann die Ehe innerhalb von   sechs Monaten geschlossen werden. Die Ehe muss nicht in dem Standesamt geschlossen werden, wo sich die Verlobten anmelden. Nach der Prüfung der Ehefähigkeit bescheinigt der Standesbeamte dann nur die Anmeldung und ermächtigt auf Wunsch auch ein anderes Standesamt, dass dort die
Ehe geschlossen werden darf.