Formalitäten der standesamtlichen Trauung
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Formalitäten der standesamtlichen Trauung |
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 Anmeldung der Eheschließung  Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung bei dem Standesbeamten  anzumelden.  Die Anmeldung der Eheschließung ermöglicht die Prüfung auf rechtliche  Ehehindernisse.  Versteht ein Verlobter die deutsche Sprache nicht, sollte zur Anmeldung der  Eheschließung ein Dolmetscher mitgebracht werden. Ist einer oder sind beide der Verlobten verhindert, so können sie sich zunächst für die Anmeldung mittels einer formgebundenen Vollmacht (Beitrittserklärung) durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Sind beide Verlobten aus wichtigen Gründen am Erscheinen vor dem Standesbeamten verhindert, so können sie die Eheschließung auch schriftlich anmelden.  Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Standesbeamten an die Verlobten, dass die  Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, kann die Ehe innerhalb von  sechs Monaten geschlossen werden. Die Ehe muss nicht in dem Standesamt geschlossen werden, wo sich die Verlobten anmelden. Nach der Prüfung der Ehefähigkeit bescheinigt der Standesbeamte dann nur die Anmeldung und ermächtigt auf Wunsch auch ein anderes Standesamt, dass dort die Ehe geschlossen werden darf.
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