|
Alles was Sie sonst noch beachten sollten, bevor Sie Weg zum Traualtar antreten.
|
|
Formalitäten der standesamtlichen Trauung |
|
Anmeldung der Eheschließung Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung bei dem Standesbeamten anzumelden. Die Anmeldung der Eheschließung ermöglicht die Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse. Versteht ein Verlobter die deutsche Sprache nicht, sollte zur Anmeldung der Eheschließung ein Dolmetscher mitgebracht werden. Ist einer oder sind beide der Verlobten verhindert, so können sie sich zunächst für die Anmeldung mittels einer formgebundenen Vollmacht (Beitrittserklärung) durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Sind beide Verlobten aus wichtigen Gründen am Erscheinen vor dem Standesbeamten verhindert, so können sie die Eheschließung auch schriftlich anmelden. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Standesbeamten an die Verlobten, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten geschlossen werden. Die Ehe muss nicht in dem Standesamt geschlossen werden, wo sich die Verlobten anmelden. Nach der Prüfung der Ehefähigkeit bescheinigt der Standesbeamte dann nur die Anmeldung und ermächtigt auf Wunsch auch ein anderes Standesamt, dass dort die Ehe geschlossen werden darf.
|
|
|
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften |
|
Gleichgeschlechtliche Partnerschaft Am 01.August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz für Schwule und Lesben in Kraft. Zwar können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland keine „Ehe“ eingehen, doch wird mit dem jeweiligen Gesetz eine eingetragene Lebenspartnerschaft beschlossen.
|
|
Formalitäten der kirchlichen Trauung |
|
Katholische Trauung: Für die Anmeldung zur Trauung brauchen Sie einen Personalausweis, eine Taufurkunde mit Nachweis der Ledigkeit, ein Firmungszeugnis und die schriftliche Anmeldung der Eheschließung oder Heiratsurkunde des Standesamtes. Die Taufurkunde wird vom Taufpfarramt ausgestellt und darf nicht älter als 6 Monate sein. Das Firmungszeugnis brauchen Sie vor allem dann, wenn die Firmung nicht auf dem Taufschein verzeichnet ist. Wenn Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten, brauchen Sie außerdem eine Traulizenz oder einen Entlassungsschein des zuständigen Gemeindepfarrers. Evangelische Trauung: Zur Anmeldung der Trauung benötigen Sie einen Personalausweis, den Taufschein, den Konfirmationsschein und die schriftliche Anmeldung der Eheschließung oder Heiratsurkunde des Standesamtes. Wenn Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten, brauchen Sie außerdem eine Zäsion / Dimissoriale des zuständigen Gemeindepfarrers. Ökumenische Trauung: Die ökumenische Trauung (= kirchliche Trauung zwischen Katholiken und Protestanten) kann von einem evangelischen, einem katholischen oder von zwei Geistlichen aus beiden Konfessionen gestaltet werden. In der Regel nimmt aber jeweils der Geistliche die Trauung vor, in dessen Kirche sie stattfindet.
|
|
|
Das Ehepaar kann sich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, entweder den Geburtsnamen des Mannes oder den der Frau. Es besteht aber grundsätzlich keine Pflicht einen gemeinsamen Namen anzunehmen. So kann jeder Partner seinen Familiennamen beibehalten. Zukünftige Eltern müssen bestimmen, ob ein Kind den Namen des Vaters oder den der Mutter bekommt.
|
|

Die Wahl des Güterstandes Sofern Sie nichts anderes per Ehevertrag vereinbaren, tritt mit der Eheschließung automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in Kraft (§§ 1363 ff. BGB). Er wird daher auch als gesetzlicher Güterstand bezeichnet. Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau bleiben in diesem Güterstand getrennt, es entsteht also - entgegen manch landläufiger Meinung - kein gemeinschaftliches (Ehe-)Vermögen. Jeder Ehegatte bleibt Alleineigentümer und Inhaber seines Vermögens, auch wenn dies nach der Eheschließung erworben wird.
|
|
|
|
|
<< Start < Zurück 1 2 3 Weiter > Ende >>
|
|
Seite 1 von 3 |